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EU-Energielabel verliert seine Gültigkeit

DIe neue EU-Verordnung tritt im September 2017ein

Seit dem 18. Januar ist die entsprechende EU-Regelung von 2013 ungültig, nach der alle innerhalb der EU verkauften Staubsauger mit einem Energielabel versehen werden mussten. Auf eine Klage des britischen Herstellers Dyson hin, hatte das EU-Gericht im November 2018 entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Nachdem die EU-Kommission daraufhin keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil eingelegt hatte, ist dieses jetzt rechtskräftig.

Dyson hatte die Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Die Tests mit leerem Staubbehälter durchzuführen, benachteilige viele Hersteller, da der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde was hingegen bei vielen beutellosen Geräten nicht der Fall sei.

Nun prüft die EU-Kommission, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden kann. Bis es für Staubsauger neue Regeln gibt, wird es jedoch noch mehrere Monate dauern. Bis dahin sind alle Hersteller aufgefordert die Energielabel von Ihren Produkten zu entfernen, denn da den Angaben nun die Grundlage fehlt, dürfen die Unternehmen auch nicht mehr damit werben.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Staubsauger-brauchen-kein-Energielabel-mehr-article20821593.html

Und deshalb sind folgende Informationen nicht mehr aktuell und nicht mehr gültig:

Warum gibt es diese EUR-Verordnung für Staubsauger?

Seit September 2014 gibt es eine EU-Verordnung für den Verkauf von Staubsaugern. Für den Verkauf bestimmter Geräte müssen seitdem festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Vorgaben richten sich vorrangig an die Hersteller der Geräte, die die neuen Standards umzusetzen haben. Diese Standards werden zum September 2017 noch strenger. Wir erläutern Ihnen in unserem Blog die wichtigsten Punkte aus der EU-Verordnung für Staubsauger. Quelle: www.die-stromsparinitiative.de

Rechtliche Grundlage für die EU-Verordnung ist die Ökodesign-Richtlinie. Diese Richtlinie gilt nicht nur für Staubsauger, sondern für alle sogenannten „energieverbrauchsrelevanten Produkte“. Das bekannteste Beispiel für solche Produkte ist die Glühlampe.

Das oberste Ziel der neuen EU-Verordnung für Staubsauger ist es, den Stromverbrauch zu reduzieren. Bis 2020 könnten laut EU jährlich 19 Milliarden kWh eingespart werden. Das entspricht dem Jahresverbrauch von fast fünf Millionen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalten in Deutschland (ohne elektrische Warmwasserbereitung).

Das ist jedoch nicht das einzige. Ganz allgemein geht es um den Schutz des Verbrauchers und darum sicherzustellen, dass dieser ein in Leistung und Haltbarkeit angemessenes Produkt erhält. Die Staubsauger-Verordnung regelt nämlich auch, wie gut ein neuer Staubsauger mindestens reinigen und wie lange wichtige Bauteile halten müssen. Es geht also nicht nur um effizientere Staubsauger, sondern auch um leistungsfähigere und langlebigere Geräte.

Verbraucher erhalten durch die Umsetzung der EU-Verordnung Informationen zur Lautstärke und Lebensdauer des Motors sowie der Reinigungsleistung des Staubsaugers.

Mit dem Energielabel für Staubsauger gibt es zudem erstmals eine einheitliche Kennzeichnung für die Reinigungsleistung. Sowohl für Hartböden als auch für Teppiche ist eine Reinigungsklasse anzugeben: von A (beste) bis G (schlechteste). Damit können Geräte besser verglichen und zum Bodenbelag passende Staubsauger ausgewählt werden.

Händler dürfen ältere Geräte aus Ihrem Bestand auch nach Einführung der Verordnung, ohne zeitliche Begrenzung und auch ohne Energielabel, weiterverkaufen. Sind diese Bestände jedoch aufgebraucht, ist der Handel mit solchen Geräten verboten.
Dagegen dürfen bereits im Haushalt vorhandene Geräte natürlich weiter genutzt werden – der Kauf eines neuen Gerätes ist nicht erforderlich. Doch längst nicht alle Staubsauger sind von der EU-Verordnung betroffen.

Für welche Arten von Staubsaugern gilt die EU-Verordnung?

Von der Verordnung betroffen sind alle Staubsauger, mit Ausnahme von:

  • akkubetriebene Staubsauger
  • Saugroboter
  • Nasssauger
  • Industriestaubsauger
  • Bohnermaschinen

Welche Standards gibt die EU-Verordnung genau vor?

seit September 2014

  • Nennleistungsaufnahme: unter
    1.600 Watt
  • Stromverbrauch pro Jahr im Durchschnittshaushalt: weniger als 62 kWh
  • Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 95 Prozent
  • Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 70 Prozent

 

ab September 2017

  • Nennleistungsaufnahme: maximal 900 Watt
  • Stromverbrauch pro Jahr im Durchschnittshaushalt: weniger als 43 kWh
  • durchschnittliche Maximal-Lautstärke: 80 Dezibel
  • Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 98 Prozent
  • Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 75 Prozent
  • Staubemission: max. 1 Prozent
  • Motor-Lebensdauer: über 500 Stunden
  • Schlauch-Haltbarkeit: mind. 40.000 Schwenkungen unter Belastung

Erfüllen Henry & Co. die Vorgaben der neuen Verordnung?

Ja! Bereits vor Inkrafttreten der ersten Stufe der neuen EU-Verordnung für Staubsauger im Jahr 2014, erfüllte Henry der Staubsauger die Maßgaben der zweiten Stufe, die im September 2017 wirksam wird. Alle Staubsauger, die unter die Verordnung fallen, erfüllen die Voraussetzungen und übertreffen diese sogar in einigen Punkten.

Das neue Energielabel für Staubsauger

Seit 1. September 2014 können Verbraucher deutlich einfacher verschiedene Staubsauger miteinander vergleichen. Möglich wird das durch das Energielabel für Staubsauger. Wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen sind darauf die wichtigsten Informationen für einen Gerätevergleich zu finden – und zwar nicht nur eine Energieverbrauchskennzeichnung, sondern auch Angaben zur Reinigungsleistung und weitere Details.
Konkrete Angaben zur Saugleistung und zu Staubemissionen waren bisher nur bei einzelnen Herstellern zu finden. Entsprechend schwer fiel der Vergleich verschiedener Staubsauger. Dies änderte sich im September 2014. Alle neu in den Handel gebrachten Geräte müssen seitdem mit dem EU-Energielabel für Staubsauger versehen sein – anderenfalls dürfen sie nicht in den Handel gebracht werden. Dies gilt für stationäre Geschäfte und seit 2015 auch für den Online-Handel.

Hersteller & Modellbezeichnung

Damit es nicht zu Verwechselungen beim Energielabel für verschiedene Staubsauger kommt, ist die Angabe von Hersteller und Modellbezeichnung nötig. Es kann also nicht schaden, auch hierauf einen Blick zu werfen. So erkennen Sie schnell, ob es sich tatsächlich um das passende Energielabel für das Staubsauger-Modell handelt.

Häufige Fragen zur EU-Verordnung für Staubsauger

Muss ich jetzt einen neuen Staubsauger kaufen?

Nein. In Haushalten bereits vorhandene Staubsauger, die die Vorgaben der neuen EU-Verordnung nicht erfüllen, dürfen ganz normal weiterverwendet werden. Der vorzeitige Austausch eines Staubsaugers ist nicht notwendig und rechnet sich auch in den meisten Fällen nicht. Dafür ist der Stromverbrauch, im Vergleich zu anderen Haushaltsgeräten, zu gering.

Muss ich mit den neuen Staubsaugern länger staubsaugen, um das gleiche Ergebnis zu erhalten?

Nein, durch eine geringere Wattzahl wird sich der Saugvorgang zeitlich nicht verlängern. Entscheidend für die Reinigungsleistung von Staubsaugern ist nicht die Leistungsaufnahme des Motors (Watt). Wichtig ist die Konstruktion des gesamten Geräts: von der Düse über die Führung des Luftstroms und die Filtertechnik bis hin zur Dichtigkeit des Gehäuses. Das belegen seit Jahren Ergebnisse der Stiftung Warentest. So erzielten 2013 und 2014 überwiegend Staubsauger mit wenig Watt Bestnoten fürs Saugen. Seit 2009 reduzieren die Hersteller die Watt-Zahl kontinuierlich. Schon im Oktober 1970 schrieben die Tester: „Hohe Wattzahlen allein garantieren noch keine hohe Saugleistung.“ Herumgesprochen hat das sich bisher leider noch nicht.

Wird mein Boden denn noch richtig sauber?

Die Chancen dafür stehen bei den neuen Geräten sogar noch besser als zuvor. Neben den Vorgaben zum Energieverbrauch, gibt die EU-Verordnung auch einheitliche Standards darüber vor, wie viel Staub ein Staubsauger mindestens aufnehmen muss. Geräte mit einer schlechteren Saugleistung dürfen nicht verkauft werden. Der Verbraucher findet diese Werte auf dem Energie-Label wieder, das Angebot wird deutlich transparenter.

Wie viel Strom spare ich mit einem energiesparenden Staubsauger?

Ein besonders sparsamer Staubsauger mit wenig Watt sorgt laut EcoTopTen-Liste für Stromkosten von durchschnittlich 22 Euro pro Jahr. Ein vergleichbarer Bodenstaubsauger mit Beutel und hoher Wattzahl kommt auf durchschnittlich 44 Euro pro Jahr. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass in einer durchschnittlichen 87 Quadratmeter-Wohnung etwa einmal pro Woche gesaugt wird. Ist die Wohnung größer, die Verschmutzung stärker oder wird häufiger gesaugt, sind die Kosten entsprechend höher und damit auch das Sparpotenzial. Dennoch sei gesagt: Ein vorzeitiger Austausch des Staubsaugers rechnet sich meist nicht – im Gegensatz zu Haushaltsgeräten mit großem Stromverbrauch wie Kühlschränken oder Waschmaschinen. Beim Neukauf eines Staubsaugers ist der Verbrauch aber dennoch ein wichtiges Kriterium. Denn über die durchschnittliche Nutzungsdauer von sieben bis neun Jahren kommen einige Kilowattstunden zusammen. Da kann sich ein teureres, aber besonders sparsames Gerät bezahlt machen.

Werden die neuen Staubsauger jetzt teurer?

Laut Herstellern und Branchenverbänden sind durch die neuen EU-Vorgaben seit September 2014 keine höheren Preise zu erwarten. Für die Vorgaben ab September 2017 sind noch keine verlässlichen Prognosen möglich. Einzelne Hersteller gehen davon aus, dass sich die Kriterien ohne großen Aufwand erfüllen lassen, andere sprechen von einer besonderen Herausforderung. Drei Dinge sprechen für zumindest gleich bleibende Gesamtkosten:

  1.  Bereits jetzt gibt es einzelne Modelle, die die ab September 2017 geltenden Vorgaben erfüllen und nicht übermäßig teuer sind.
  2. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von sieben bis neun Jahren dürfte der sinkende Stromverbrauch pro Jahr höhere Anschaffungskosten zumindest ausgleichen.
  3. Ab September 2017 gelten auch Vorgaben für die Motor-Lebensdauer. Erhöht sich dadurch die Nutzungsdauer, könnten die Gesamtkosten ebenfalls sinken.

Sind Staubsauger mit weniger Leistung leiser?

Tendenziell sind Staubsauger mit weniger Watt auch weniger laut, wie Testergebnisse zeigen. Dazu kommt, dass nicht nur die Staubsauger-Leistung durch die EU beschränkt wird. Ab September 2017 dürfen die neuen Geräte auch höchstens 80 Dezibel laut sein. Seit September 2014 ist auf dem Energielabel für Staubsauger die Lautstärke anzugeben. So können Verbraucher leichter vergleichen und ein besonders leises Gerät auswählen.

Sind Staubsauger ohne Beutel besser?

Das kommt drauf an. Bei der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger ohne Beutel überwiegend etwas schlechter ab; beim Saugen und auch bei der Gesamtnote. Für die schlechteren Gesamtnoten gibt es jedoch meist zwei sehr spezielle Gründe:

  1. Staubsauger ohne Beutel erzeugen oft einen unangenehm hohen, singenden Ton.
  2. Entleeren und Auswaschen der Staubbox gelten als unhygienisch. Vorteil der Staubboxen ist jedoch, dass sie nach jedem einzelnen Saugvorgang geleert werden können.

Achtung: EU-Energielabel verliert seine Gültigkeit

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Staubsauger-brauchen-kein-Energielabel-mehr-article20821593.html

Quellenangaben

Die in diesem Text verwendeten Inhalte haben wir auf folgenden Quellen recherchiert:

3 thoughts on “EU-Energielabel verliert seine Gültigkeit

  1. Mara sagt:

    Ich zitiere mal aus dem Artikel:
    „In allen Punkten steckt eigentlich nichts Negatives. Deshalb spricht auch nichts dagegen, künftig nur noch Staubsauger mit einer schwächeren Motorleistung bei gleichbleibender Saugleistung im Handel zuzulassen. “

    Und genau das ist ja die Frage oder die Skepsis: Kann es gelingen, mit 800 Watt die gleiche Saugleistung hinzubekommen, wie das heute z.B. ein Miele mit 2200 Watt erreicht? Ich würde sagen, nein, das geht nicht. Technisch kaum vorstellbar. Dann wäre die nächste Frage: Reicht die reduzierte Saugleistung im Alltag aus? Und da vermute ich, in den meisten Fällen vermutlich ja, aber es gibt Situationen, da ist es echt blöd, wenn die Saugleistung fehlt.

  2. jörg sagt:

    Wir haben ein beutellosen staubsauger mit 1600 watt und ein mit 800 watt leistung gleicher hersteller die saugleistung des staubsaugers mit der höheren wattzahl ist bedeutend besser man muß nicht unbedingt physiker sein um das zu verstehen der aufbau des saugers ist bestimmt ein wichtiger Aspekt doch umso mehr watt bei gleichen aufbau umso besser die saugleistung ich bin immer wieder erstaunt wie dummfrech die politiker uns veralbern

  3. M . Fuchs sagt:

    Man muss nur mal die an der Düse angegebene Saugleistung der Geräte vergleichen (was überwiegend nur bei den gewerblichen Anbietern angegeben wird). Oder näherungsweise den Volumenstrom (Liter/Sekunde) und der dazugehörende Unterdruck (in mbar oder kPa).
    Dann erkennt man ganz gut, wie sich die Daten verändert haben und sieht, dass die neue Generation von Saugern eine geringe SAUGleistung haben – man saugt dann halt länger.
    Mein Tip: Auf Industriesauger bzw. Naß-Trockensauger ausweichen

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